Beim Kauf eines Welpen aus einer ÖKV-Zucht (Österreichischer Kynologenverband) gibt es weit mehr zu beachten als die gängigen Ratschläge wie: „Kaufe nicht aus dem Kofferraum“, „Ist die Mutterhündin anwesend?“ oder „Wie hält der Züchter die Hunde?“. Viele Züchter, Vereine und teils sogar der gesamte Verband halten sich nicht immer an ihre eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, sich selbst genau zu informieren. Hier sind einige wesentliche Punkte, die über die allgemeinen Hinweise hinausgehen:
Die Ahnentafel ist kein offizielles Rechtsdokument
Eine Ahnentafel ist ein internes Dokument der FCI (Fédération Cynologique Internationale), das landesspezifisch durch den jeweiligen nationalen Dachverband, in diesem Fall den ÖKV, ausgestellt wird. Sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit im österreichischen Recht und dient lediglich als Abstammungsnachweis im kynologischen Bereich. Zwar wird auf der Website des ÖKV behauptet, dass es sich um eine Urkunde österreichischen Rechts handelt, dies entspricht jedoch nur bedingt den Tatsachen. Sie kann indirekte rechtliche Bedeutung haben, insbesondere im Vertragsrecht, Zuchtwesen oder bei Betrugsfällen. Rechtlich betrachtet ist die Ahnentafel nur ein Dokument zur Erfassung der Zuchtlinien und hat keine offizielle juristische Relevanz.
Das vollständig ausgefüllte Welpenblatt
Laut ÖKV-Vorgaben muss ein Welpenblatt sowohl vom Zuchtwart als auch vom Züchter ausgefüllt sein. In diesem Dokument müssen beide Elterntiere explizit angeführt sein. Es reicht nicht aus, wenn nur der Rufname oder der Vorname des Welpen vermerkt ist. Achten Sie darauf, dass dieses Dokument korrekt ausgefüllt wurde, um später keine Unklarheiten zu haben.
Die Zuchttauglichkeitsprüfung muss vor der Deckung erfolgt sein
Ein essenzieller Punkt: Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) eines Zuchttieres muss vor dem Deckakt erfolgt sein. Lassen Sie sich diese Prüfung zeigen und vergleichen Sie das Datum mit dem Deckzeitpunkt. Falls kein Deckdatum angegeben ist, können Sie von der Geburt des Wurfes ca. zwei Monate zurückrechnen, um den ungefähren Zeitpunkt zu ermitteln. Eine nachträglich durchgeführte ZTP ist ein Zeichen für einen unseriösen Zuchtvorgang.
Dokumentation der Gesundheitsdaten der Elterntiere
Da das Zuchtbuch des ÖKV nicht mehr veröffentlicht wird, sollten Sie als Käufer selbst die Gesundheitsdaten der Elterntiere dokumentieren, indem Sie Fotos davon machen. Falls diese Daten im Welpenblatt angegeben sind, aber auf der Ahnentafel des Welpen fehlen oder abweichende Angaben gemacht werden, kann dies darauf hindeuten, dass es sich in Wirklichkeit um einen Mischlingshund handelt. Dies könnte bedeuten, dass Sie nicht nur zu viel bezahlt haben, sondern im schlimmsten Fall auch mit hohen Tierarztkosten rechnen müssen, falls der Welpe eine erblich bedingte Krankheit aus einer Qualzucht mitbringt.
Unterschiedliche Regelungen je nach Land
Die Vorschriften des ÖKV unterscheiden sich von denen anderer Länder. Allerdings sollte der ÖKV in der Lage sein, seine eigenen Anforderungen gegenüber den Züchtern durchzusetzen. Falls Sie feststellen, dass ein Züchter diese Vorschriften missachtet oder nicht nachvollziehbar umgeht, sollten Sie sich ernsthaft überlegen, den Welpen woanders zu kaufen. Ein verantwortungsvoller Kauf schützt nicht nur Sie als Käufer, sondern auch das Wohl der Hunde.
Fazit
Der Kauf eines Welpen aus einer ÖKV-Zucht sollte gut durchdacht und dokumentiert sein. Auch wenn eine Mitgliedschaft im ÖKV oder eine Ahnentafel auf den ersten Blick Seriosität vermitteln, reicht dies allein nicht aus. Lassen Sie sich alle relevanten Dokumente zeigen, vergleichen Sie Daten und hinterfragen Sie Unklarheiten. Ein verantwortungsbewusster Züchter wird Ihnen all diese Informationen gerne und transparent zur Verfügung stellen.