Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) ist die oberste kynologische Organisation in Österreich und für die Ausstellung von Ahnentafeln sowie deren Korrekturen zuständig. Doch was passiert, wenn dem Verband selbst ein Fehler unterläuft? Unser Erfahrungsbericht zeigt, dass Fehler nicht nur ungern eingestanden, sondern auch mit fragwürdigen Methoden verteidigt werden.
Die erste Hürde: Das Problem überhaupt erklären
Ein Fehler war passiert – und anstatt ihn professionell zu korrigieren, begann ein langwieriger und mühsamer Prozess. Der erste Schritt bestand darin, die Verantwortlichen beim ÖKV auf das Problem aufmerksam zu machen. Doch anstatt einer schnellen und pragmatischen Lösung, wurden wir mit Desinteresse und Bürokratie konfrontiert.
Mehrere Versuche, das Problem zu erklären, liefen ins Leere. Es dauerte Wochen, bis der ÖKV den Fehler überhaupt anerkannte, nur um dann mit einer weiteren Hürde aufzuwarten: Die eigenen ÖKV-Regeln wurden nicht korrekt angewendet.
Die Fehlinterpretation der eigenen Regeln
Anstatt sich an die offiziellen Vorgaben zu halten, wurde behauptet, dass eine Fehlerkorrektur keine Neuausstellung sei. Dabei widersprach diese Auslegung den eigenen Regeln des ÖKV. Doch anstatt Einsicht zu zeigen, wurde weiterhin an dieser Interpretation festgehalten.
Um die Angelegenheit zu klären, wurde ein persönlicher Termin vor Ort im ÖKV-Büro vereinbart – doch dieser sollte eine völlig neue Wendung nehmen.
Persönlicher Termin beim ÖKV: Ein denkwürdiges Erlebnis
Beim Termin vor Ort wurde uns nicht etwa eine Lösung präsentiert, sondern eine Belehrung:
- Die Regeln des ÖKV würden durch Herrn Koren festgelegt.
- Jegliche Diskussion darüber sei zwecklos.
- Und das Erstaunlichste: Herr Koren beanspruchte das Recht, uns anzuschreien, da es sich um „sein Büro“ handelte.
Dieses Verhalten ließ bereits erahnen, dass es hier weniger um eine sachliche Klärung als um Machtdemonstration ging. Doch der eigentliche Schock folgte erst später.
Nachwirkungen: Betretungsverbot nach Monaten
Rund vier Monate nach dem Vor-Ort-Termin erhielten wir eine offizielle Mitteilung des ÖKV:
➡ Wir wurden aufgrund unseres „unangemessenen Verhaltens“ mit einem Betretungsverbot für das ÖKV-Gelände und das ÖKV-Büro belegt.
Dass ein Verband, der eine Dienstleistung für Mitglieder erbringen soll, auf diese Weise mit Kritik umgeht, war bezeichnend. Doch es sollte noch absurder werden.
Die Strafanzeige und die unerwartete Erkenntnis
Um unser Recht durchzusetzen, sahen wir uns gezwungen, eine Strafanzeige gegen den ÖKV einzureichen. Dabei stellte sich heraus, dass die Ahnentafeln des ÖKV gar keine Urkunden im Sinne des österreichischen Rechts sind – sondern lediglich ein internes Dokument, das von Mitgliedern akzeptiert wird, aber keine offizielle Rechtskraft besitzt.
Diese Erkenntnis war aufschlussreich, denn sie zeigte, dass der ÖKV mit Dokumenten arbeitet, die zwar für Hundezüchter von hoher Bedeutung sind, aber keine staatlich anerkannten Urkunden darstellen.
Der absurde Plan: Alle Ahnentafeln zurück an den ÖKV
Eine weitere kuriose Wendung nahm der Fall, als Herr Koren verlangte, dass alle betroffenen Ahnentafeln zuerst an die Züchterin zurückgesendet werden sollten. Anschließend sollten diese gesammelt an den ÖKV weitergeleitet werden – und erst wenn alle Ahnentafeln bei Herrn Koren „auf dem Tisch“ lagen, würde eine Korrektur erfolgen.
Dieses Vorgehen war derart unpraktikabel, dass selbst die zuständige Staatsanwaltschaft es nicht nachvollziehen konnte. Schließlich war es völlig unklar, wie man gewährleisten sollte, dass alle Dokumente zurückkamen und ob sich die betroffenen Hundehalter darauf einlassen würden.
Ein Jahr Kampf – und späte Einsicht des ÖKV
Nachdem wir unsere Bereitschaft signalisierten, notfalls auch gerichtlich vorzugehen, lenkte der ÖKV schließlich nach etwa einem Jahr ein. Die Korrektur wurde endlich durchgeführt – nach zahllosen Mails, einem Vor-Ort-Termin voller Absurditäten, einem Betretungsverbot und einer Strafanzeige.
Fazit: Ein Verband mit ernsthaften Problemen in der Fehlerkultur
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass der ÖKV mit Fehlern äußerst unprofessionell umgeht. Statt sich lösungsorientiert zu verhalten, wurden:
❌ Probleme ignoriert und Regeln eigenmächtig umgedeutet
❌ Mitglieder mit unnötigen Forderungen belastet
❌ Kritiker mit einem Betretungsverbot belegt
❌ Drohungen und Einschüchterungstaktiken angewandt
❌ Die Rechtsstellung der eigenen Dokumente nicht transparent kommuniziert
Letztendlich setzte sich jedoch die Hartnäckigkeit durch – aber der Preis dafür war ein völlig unnötiger, monatelanger Kampf, den ein professionell geführter Verband hätte vermeiden können.
🔎 Was lernen wir daraus?
Jeder Hundezüchter oder Hundehalter sollte sich bewusst sein, dass eine Ahnentafel des ÖKV keine staatliche Urkunde ist und dass man sich auf eine möglicherweise schwierige Kommunikation mit dem Verband einstellen muss, falls Probleme auftreten. Wer eine Korrektur benötigt, sollte sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen abspeisen lassen – sondern gegebenenfalls auch juristische Schritte in Betracht ziehen.
Ob der ÖKV in Zukunft an seiner Fehlerkultur arbeitet, bleibt fraglich. Doch dieser Fall zeigt: Mit ausreichend Durchhaltevermögen lässt sich selbst der sturste Verband irgendwann zum Einlenken bringen.